Unter welchen Umständen muss der Patient eine Eigenbeteiligung zahlen?

Zuletzt aktualisiert: 08.04.2022 | Autor: Hautkrebsportal

Patienten, die nicht zuzahlungsbefreit sind, müssen eine Eigenbeteiligung leisten. Medizinische Kosten können aber steuermindernd geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?

Patienten müssen als Eigenbeteiligung 10 % der Fahrtkosten zuzahlen (mindestens 5,- höchstens aber 10,- € pro Fahrt), es sei denn, sie verfügen über eine Zuzahlungsbefreiung.

Diese Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zumutbar für den Patienten ist eine Eigenbeteiligung von 2 % des Jahreseinkommens (bzw. 1 % bei chronisch Kranken). Für darüberhinausgehende Kosten kann man bei seiner Krankenkasse die Befreiung von den Zuzahlungen beantragen. Die Ausgaben bis zu 1 bzw. 2 % des Jahreseinkommens müssen aber belegt werden.

Medizinisch notwendige Kosten können im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer­erklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ teilweise (abhängig von der Höhe der Kosten und dem Familienstand) steuermindernd geltend gemacht werden.
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