Rehabilitation

Zuletzt aktualisiert: 27.11.2023 | Autor: Athanasios Tsianakas

Was ist der Sinn einer Rehabilitation bei einer Hautkrebserkrankung?

Die Diagnose Hautkrebs kann weitreichende körperliche, aber auch psychische Folgen für die Betroffenen haben. Beispielsweise können starke körperliche Einschränkungen durch direkte Operationsfolgen auftreten (z.B. Bewegungseinschränkungen durch Narbenzug oder Schmerzen). Auch nach Lymphknotenoperationen kommt es häufig zu chronischen Lymphödemen mit starken Schwellungen. Die psychischen Folgen einer Hautkrebserkrankung können groß sein, treten oft sogar erst im Verlauf auf. Sie äußern sich zum Beispiel in Unruhe, Ängsten oder auch Depressionen.

All diese Folgen und Komplikationen sind in der regelhaften ambulanten Nachsorge an den Hauttumorzentren oder beim niedergelassenen Hautarzt oft nur schwer zufriedenstellend zu behandeln. Daher ist in Deutschland bei onkologischen Erkrankungen der Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme (Rehabilitationsaufenthalt, früher Kuraufenthalt) gesetzlich verankert (§6 Sozialgesetzbuch IX). Es besteht also ein rechtlicher Anspruch auf eine Rehabilitation, sobald ein Hautkrebs vorliegt.

Ein Antrag auf Rehabilitation wird in der Regel, wenn er innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der Erstversorgung des Tumors (Operation, Bestrahlung usw.) gestellt wird, genehmigt. D.h. die Diagnose selbst bewirkt, dass der Antrag automatisch genehmigt wird (nur bei Frühformen wie einem Melanoma in situ oder einem Carcinoma in situ ist es eine Einzelfallentscheidung. Hier hilft es, wenn im Antrag wahrheitsgemäß steht, dass z.B. eine große psychische Belastung vorliegt.). Kommt es im späteren Verlauf zu einem neuerlichen Auftreten der Erkrankung (Rezidiv), kann erneut eine Rehabilitation beantragt und angetreten werden. Dies ist auch der Fall, wenn erst später im Verlauf große Belastungen (z.B. psychische) durch die Erkrankung auftreten. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Rehabilitation bei Langzeit-Erkrankten ein. Dies sind beispielsweise Patienten, die über lange Zeiträume hinweg Immuntherapien beim Malignen Melanom erhalten und dadurch einen besondere Belastung durch die Therapie selbst, aber auch durch die Nebenwirkungen erfahren. Hier kann eine Rehabilitation äußerst sinnvoll sein, um die Erkrankten sowohl auf körperlicher als auch psychischer Ebene zu entlasten und ihnen neue Kraft zu geben.

  • Was erwartet mich während der Rehabilitation einer Hautkrebserkrankung?

    Krankengymnastik

    Den Patienten wird während ihrer Rehabilitationsmaßnahme ein individuell auf sie zugeschnittenes Trainingsprogramm geboten. Dieses besteht zum Beispiel aus intensiver Krankengymnastik (Physiotherapie) und bei Bedarf Ergotherapie. Die Krankengymnastik findet sowohl als Einzeltherapie als auch als Gruppentherapie statt. Hier wird individuell auf die funktionellen Einschränkungen der Patienten eingegangen, daneben aber auch die allgemeine Fitness trainiert. Bei Patienten mit Lymphödemen findet oft eine manuelle Lymphdrainage statt.

    Psycho-onkologische Betreuung

    Ein sehr wichtiger Bestandteil einer Rehabilitationsmaßnahme bei Hautkrebserkrankungen ist die psycho-onkologische Betreuung. Hier findet in Form von Einzelgesprächen durch geschulte Psychologen bzw. Psychotherapeuten die Krankheitsverarbeitung zur emotionalen Entlastung statt. Es wird aber auch intensiv auf berufliche oder ggf. private Probleme eingegangen. Zusätzlich gibt es psychologisch betreute Gesprächsrunden von Hautkrebspatienten, in denen innerhalb der Gruppe über Probleme wie Umgang mit Ängsten, Aufnahme der Diagnose, Umgang mit den Angehörigen usw. gesprochen wird. Zusätzlich findet sich im Angebot die Möglichkeit, an Entspannungstherapien wie beispielsweise der Progressiven Muskelrelaxation oder Pilates, Qi Gong oder Autogenem Training teilzunehmen.

    Ernährungsberatung

    Wichtiger Bestandteil einer Rehabilitationsmaßnahme ist auch die Ernährungsberatung. Hier wird gezielt darauf eingegangen, wie gesunde Ernährung sich auf die allgemeine Gesundheit auswirken kann. Auch können spezielle Problemlagen wie Adipositas (Fettleibigkeit) oder auch der Nikotinkonsum (wenn gewünscht Teilnahme an Entwöhnungsgruppen) angegangen werden.

    Sozialmedizinischer Dienst

    Alle Patienten werden während ihres Rehabilitationsaufenthaltes beim sogenannten Sozialmedizinischen Dienst vorgestellt. Hier wird durch speziell geschulte Sozialarbeiter besprochen, ob es soziale, berufliche oder auch sozialrechtliche Probleme gibt. Gemeinsam werden Lösungsansätze erarbeitet und konkret angegangen. Zum Beispiel wird die schrittweise Rückkehr in das Berufsleben geplant oder auch ein Schwerbehindertenausweis beantragt. Ist die Rückkehr ins Berufsleben vorerst nicht absehbar, wird auch ein Rentenantrag gestellt.

  • Wie wird der Antrag auf Rehabilitation gestellt?

    Hier erfahren Sie, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag auf Rehabilitation stellen:

    Je nachdem, wie Ihre persönliche Situation aussieht (Angestellte:r, Rentner:in etc.) werden unterschiedliche Formulare ausgefüllt. Bitte folgen Sie dieser Schritt für Schritt Anleitung, um die richtigen Dokumente für Ihren Antrag zu finden:

    Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben UND entweder gesetzlich krankenversichert und / oder gesetzlich über die DRV (Deutsche Rentenversicherung) Rentenbeiträge eingezahlt haben, laden Sie bitte diese beiden Formulare der Arbeitsgemeinschaft für Krebserkrankungen (ARGE Krebs) herunter: Arztantrag ARGE und Patienten Antrag ARGE.

    Bitte füllen Sie den Patientenantrag und Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin den Arztantrag aus. Dann sollen idealerweise Sie oder Ihr Arzt/Ihre Ärztin beide Anträge zusammen an die ARGE Krebs senden (ARGE Krebs, Postfach 100104, 44701 Bochum).

    In allen anderen Fällen (z.B. Wohnsitz NICHT in NRW) gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Sie möchten einen Antrag auf Rehabilitation stellen und sind noch berufstätig oder arbeitslos oder krankgeschrieben?

    Folgen Sie bitte diesem Link: https://infoportal-hautkrebs.de/alltag-mit-hautkrebs/basisinformationen/rehabilitation/Antrag-auf-Rehabilitation-DRV.pdf

    Sie möchten einen Antrag auf Rehabilitation stellen und sind NICHT mehr berufstätig, oder Sie sind Schüler:in oder Student:in?

    Als gesetzlich Krankenkassen-Versicherte:r folgen Sie bitte diesem Link https://infoportal-hautkrebs.de/alltag-mit-hautkrebs/basisinformationen/rehabilitation/Antrag-auf-Rehabilitation-Krankenkasse.pdf

    Als privat Krankenkassen-Versicherte:r reichen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse in wenigen Sätzen einen frei formulierten formlosen Antrag ein (Betreffzeile „Antrag auf Rehabilitation“, der Text soll die Diagnose sowie Ihre Beschwerden beinhalten). Bitte fügen Sie diesem Schreiben noch eine kurze Bescheinigung Ihres Arzt/Ihrer Ärztin hinzu (soll die Diagnose und Ihre Beschwerden sowie eine Rehabilitationsempfehlung beinhalten).

    Sie möchten einen Antrag auf Rehabilitation stellen und sind Beamter/Beamtin?

    Sie reichen bei der Beihilfestelle in wenigen Sätzen einen frei formulierten formlosen Antrag ein (Betreffzeile „Antrag auf Rehabilitation“, der Text soll die Diagnose sowie Ihre Beschwerden beinhalten). Bitte fügen Sie diesem Schreiben noch eine kurze Bescheinigung Ihres Arzt/Ihrer Ärztin hinzu (soll die Diagnose und Ihre Beschwerden sowie eine Rehabilitationsempfehlung beinhalten).

    Da nicht jede Klinik auf die Rehabilitation von Hautkrebserkrankungen spezialisiert ist, gibt es das Wunsch- und Wahlrecht des Patienten bzw. der Patientin. D.h. im Feld “Bemerkungen” im Antrag trägt man ein, welche Klinik für den Patienten/die Patientin gewünscht ist. Sollte der Kostenträger (z.B. die DRV), dann aber eine andere Klinik auswählen, hat der Patient/die Patientin das Recht, diesem zu widersprechen. Durch das Wunsch- und Wahlrecht hat der Patient/die Patientin Anspruch auf seine Wunschklinik.

  • Was ist eine Anschlussrehabilitation?

    Befindet sich der Patient noch stationär im Krankenhaus und soll die Rehabilitation zeitnah begonnen werden, ist dies ein Fall für den Sozialdienst des Krankenhauses. Gemeinsam mit dem Stationsarzt stellt der Sozialdienst einen Antrag auf Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung, AHB). Dieser Antrag unterliegt einem Eilverfahren, da die Rehabilitation spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem stationären Aufenthalt angetreten werden soll.

  • Wird eine Antitumortherapie während der Rehabilitations­maßnahme fortgeführt?

    Eine eingeleitete medikamentöse Therapie bei Hautkrebserkrankungen sollte durch eine Rehabilitationsmaßnahme nicht unterbrochen werden. Daher eignen sich für eine Rehabilitation bei Hautkrebserkrankungen spezialisierte Rehabilitationskliniken, die die Expertise und Erfahrung für die Fortführung der eingeleiteten Therapien haben. Die Fortführung von als Tabletten einzunehmenden Therapien wie z.B. BRAF-/MEK-Inhibitoren stellt in der Regel kein Problem dar. Infusionstherapien wie die Immuntherapie mit Nivolumab, Pembrolizumab oder Ipilimumab sollten im Vorfeld mit der Rehabilitationsklinik besprochen werden. Weitreichende Erfahrungen mit der Rehabilitation von Hautkrebserkrankungen haben beispielsweise die Rehabilitationskliniken Fachklinik Bad Bentheim, die Asklepios Nordseeklinik Westerland oder die Klinik Borkum Riff der DRV Bund.

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Als Hautkrebspatient haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Rehabilitation.
Inhalte der Rehabilitation sind z.B. Krankengymnastik, psycho-onkologische Betreuung, Ernährungsberatung, Gespräche mit dem sozialmedizinischen Dienst.
Eine Antitumortherapie kann während der Rehabilitationsmaßnahme fortgeführt werden.
Es gibt spezialisierte Rehabilitationskliniken für Hautkrebspatienten in Deutschland. Eine Übersicht der dermatologischen Rehabilitationskliniken finden Sie hier: https://derma.de/ddg/­arbeitsgruppen-kooperationen/­arbeitsgruppe­rehabilitation-in-der-dermatologie-ared.
Eine Spezialisierung auf Hautkrebspatienten mit strukturierten Rehabilitationsprogrammen für Hautkrebspatienten finden Sie in den folgenden Kliniken: Fachklinik Bad Bentheim, Asklepios Nordseeklinik Westerland und Klinik Borkum Riff der DRV Bund.
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 Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.

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