
Diagnostik Aderhautmelanom
Zuletzt aktualisiert: 08.04.2022 | Autor: Max Schlaak, Markus Heppt
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser seltenen Erkrankung noch keine allgemeinen Leitlinien vorliegen.
Patientinnen und Patienten mit Aderhautmelanomen können über unspezifische Symptome wie Sehstörungen, verschwommenes Sehen, Flimmern oder Einschränkungen des Gesichtsfeldes berichten. Manchmal wird die Diagnose auch im Rahmen einer Routineuntersuchung gestellt.
Sofern der Verdacht auf ein Aderhautmelanom vorliegt, können beim Augenarzt bzw. bei der Augenärztin oder den spezialisierten Zentren folgende Untersuchungen erfolgen:
- Erhebung der Krankengeschichte des Patienten
- Sehtest
- Messung des Augeninndrucks
- Spiegelung des Augenhintergrunds
- Fotodokumentation/Weitwinkelbildgebung
- Echographie
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- Ggfls. feingewebliche Untersuchungen durch Probebiopsien
- Ggfls. molekulargenetische Aufarbeitungen für prognostische Information
Die Diagnose wird dann in der Regel klinisch, das heißt ohne Biopsie, gestellt.
Sofern die Diagnose gestellt wurde, sollte überprüft werden, ob die Erkrankung nur das Auge betrifft, oder bereits Organabsiedlungen (=Metastasen) nachzuweisen sind. Da die Metastasierung in den meisten Fällen die Leber betrifft, werden Laboruntersuchungen (wie z.B. Bestimmung der Leberwerte) und bildgebende Untersuchungen der Bauchorgane (z.B. Sonografie der Leber) empfohlen.
Patienten mit der Diagnose eines Aderhautmelanoms beschreiben häufig unspezifische Symptome und Sehstörungen.
Die Diagnose des Aderhautmelanoms wird in der Regel klinisch gestellt.
REFERENZEN
- [1] in Anlehnung an die SOP Uveales Melanom, Netzwerk der onkologischen SpitzenzentrenLetzter Zugriff: 2019
INTERESSENSKONFLIKTE
Der Autor/die Autorin hat keine Interessenskonflikte angegeben.